Arbeitszimmer: Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist stattzugeben
Montag 16. November 2009

Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter nunmehr angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben, in denen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR geltend gemacht werden.

Diese Anweisung entspricht der Rechtslage bis 2006 und gilt sofern

- die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers über 50 Prozent der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder

- für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht,

Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist nunmehr stattzugeben, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren gegen

- die Ablehnung eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für die Jahre ab 2009,

- die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen für die Veranlagungszeiträume ab 2009 oder

- Einkommensteuerbescheide ab 2007

richtet.