Eigenheimzulage für Immobilien im EU-Ausland
Freitag 28. August 2009

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht unbeschränkt Steuerpflichtigen die Eigenheimzulage auch für eigene selbst bewohnte Immobilien im EU-Ausland zu. Diese Grundsätze wendet die Finanzverwaltung an, soweit keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Beim Finanzgericht Köln sind mehrere Verfahren anhängig, wonach die Kläger Eigenheimzulage auch für nach Ansicht der Finanzverwaltung festsetzungsverjährte Zeiträume begehren.

Nach welchen Grundsätzen sich die Festsetzungsfrist berechnet und ob die Festsetzungsfrist überhaupt zur Anwendung kommt, ist streitig.