Häusliches Arbeitszimmer absetzbar - Urteil des Finanzgerichts
Freitag 28. August 2009

Im Streit über die durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte Einschränkung der Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, hat ein Finanzgericht erneut zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden.

Gemäß dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, sind die von einem Lehrerehepaar beantragten Freibeträge für ihre Arbeitszimmer auf deren Lohnsteuerkarten für 2009 einzutragen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, dass betroffene Arbeitnehmer die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Da die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich des Arbeitszimmers mittlerweile vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) ergehen, bleiben die Ansprüche der Betroffenen gewahrt, sofern das Bundesverfassungsgericht eine positive Entscheidung trifft.