Im Rahmen der Gesundheitsreform haben alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige und Freiberufler ihren regulären Krankengeldanspruch mit dem 01.01.2009 verloren.
Aus diesem Grund werden die Versicherten seit dem 01.01.2009 mit dem ermäßigten einheitlichen Beitragssatz von derzeit 14,9 % (im Gegensatz zu dem bis dahin einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 %) eingestuft.
Wer sich gegen den krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern will, ist gezwungen eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Ausgestaltung des Tarifs variiert unter den einzelnen Kassen.
Möglichkeiten der Absicherung:
1. Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse
Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht an den Bedarf höherer Einkommen ausgerichtet, sondern richtet sich nach der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze und kann im Kalenderjahr 2009 maximal 85,75 € betragen.
Wer eine Versicherung abschließt, bindet sich jedoch für mindestens drei Jahre, ist für einen Wechsel in die private Krankenkasse während dieser Zeit gesperrt und verzichtet somit auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Der Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht wiegt, zum Beispiel bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen, allerdings sehr schwer.
2. Private Krankentagegeldversicherung
Alternativ können Versicherte auch eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese kann hier auch über der Beitragsbemessungsgrenze vereinbart werden. Dabei empfiehlt es sich anhand der individuell benötigten Leistungen einen günstigen Tarif auszuwählen und diesen mit den Beiträgen eines Wahltarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. Die Höhe der Prämie wird durch das Alter und das Geschlecht des Versicherten bestimmt.
3. Wechsel in die private Krankenversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, seine gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Doch eine private Krankenversicherung ist wählerisch. Eintrittsalter und Gesundheit sind für Private Krankenversicherungen (PKV) wichtige Eckdaten. Lehnt die private Krankenversicherung einen solchen Antragsteller ab, bleibt nur der Wahltarif der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Entscheidung über den richtigen Weg ist individuell zu treffen, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.