Mit Umstellung des Systems zur Rentenbesteuerung zum 01.01.2005, war der Gesetzgeber ab 2005 verpflichtet, die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen.
Die Rentenversicherungsträger haben mit Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer die Möglichkeit, den Finanzämtern die Rentenbezüge für die Jahre 2005 bis 2006 zu übermitteln. Nach vorläufiger Schätzung muss die Finanzverwaltung ab dem ersten Quartal 2010 bundesweit 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen auswerten.
Die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, muss aufgrund des schonenden Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte, auch weiterhin keine Steuern auf ihre Rente zahlen.
Bezieht z. B. ein Rentner des Rentenbeginns 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügt er über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte wie beispielsweise Pensionen, Vermietungseinkünfte oder Arbeitslohn, bleibt eine Rente von bis zu 18.900 EUR im Jahr oder 1.575 EUR im Monat faktisch steuerfrei. Entsprechend verdoppeln sich diese Beträge bei Verheirateten. In den Rentenjahrgängen 2007 und 2008 liegen die Jahresbeträge bei 17.600 EUR bzw. bei 16.800 EUR pro Person.