Die offizielle Bezeichnung der Mini GmbH lautet Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Im Rechts- und Geschäftsverkehr muss sie mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)“ firmieren.
Die Mini GmbH ermöglicht insbesondere Existenzgründern, die am Anfang sehr wenig Stammkapital haben und benötigen, den Zugang zu einer Kapitalgesellschaft. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die im Gegensatz zur klassischen GmbH, ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Mit der Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) grenzt sie sich klar von der klassischen GmbH ab. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit ist sie (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und muss ihre Jahresabschlüsse normal veröffentlichen.
Stammkapital
Während das Stammkapital bei der klassischen GmbH wie bisher 25.000 Euro beträgt, kann das Stammkapital bei der Mini GmbH variabel zwischen einem Euro und 24.999 Euro gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Höhe des Stammkapitals am konkreten Bedarf der Geschäftstätigkeit zu orientieren hat, denn je niedriger das Stammkapital ist, desto höher ist die Gefahr einer Insolvenz. Die Gründung der Mini GmbH mit einem Euro ist theoretisch möglich, sinnvoll ist sie jedoch nicht.
Das Stammkapital der Mini GmbH muss nach der Gründung in bar und vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufgebracht werden. Im Gegensatz zur klassischen GmbH sind keine Sacheinlagen möglich.
Die Gewinne der Mini GmbH dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden, da der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass 25 Prozent des Jahresgewinns so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht. Dann kann die Mini GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden oder aber die Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beibehalten.
Gründung und Gründungskosten
Die Gründung der Mini GmbH kann mit einem Musterprotokoll (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) oder durch einen individuell erstellten Gründungsvertrag erfolgen. Beide Varianten müssen notariell beurkundet werden.
Die Mini GmbH wird bei Nutzung des Musterprotokolls von mindestens einem, maximal jedoch von drei Gesellschaftern gegründet. Diese bestellen maximal einen Geschäftsführer.
Die Gründung einer Mini GmbH mit mehr als drei Gesellschaftern ist nur durch eine individuelle, notariell beurkundete Gründung möglich. Durch einen individuellen, notariellen Gründungsvertrag können auch mehrere Geschäftsführer bestellt werden, anders als bei der Gründung mittels Musterprotokoll.
Bei der Mini GmbH mit geringem Stammkapital wird die Gründung mittels Musterprotokoll zu einer Kostenersparnis führen, denn der für die Kosten maßgebliche Geschäftswert von 25.000 Euro gilt bei Verwendung des Musterprotokolls nicht. Für die Gründung der Mini GmbH ohne Musterprotokoll, gelten hingegen die allgemeinen Regeln zu den Notargebühren.
Haftung
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung haftet die Mini GmbH gegenüber Gläubigern in der Regel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften also für Verpflichtungen mit dem Vermögen des Unternehmens und nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung stellen typische Missbrauchsfälle, die Insolvenzverschleppung oder nichtgezahlte Sozial- und Steuerabgaben dar. In diesen Fällen kann der Geschäftsführer und auch die Gesellschafter der Mini GmbH mit ihrem gesamten privaten Vermögen in Regress genommen werden.