Papier-Lohnsteuerkarte wird durch Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt
Montag 31. Januar 2011

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient und wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte ersetzt. Ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt für 2011 nicht mehr.

Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Kalenderjahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen, sofern er seine entsprechende Berechtigung nachweist.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält Ihre Gültigkeit auch für das Kalenderjahr 2011. Dies gilt auch für sämtliche, auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge z. B. für Kinder und Werbungskosten.

Sofern für 2011 Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden müssen oder wer erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss sich an das für ihn zuständige Finanzamt wenden. Dort werden die Änderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die im Kalenderjahr 2011 ihren Arbeitgeber wechseln, legen die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vor.